Rechtsprechung
BGH, 10.04.1975 - VII ZB 5/75 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erhöhte Sorgfaltsanforderung eines Prozeßbevollmächtigten bei fristgerechter Versendung von Rechtsmittelschriften über die Weihnachtsfeiertage - Missachtung der äußersten Sorgfalt eines Rechtsanwalts bei Vertrauen auf das Erreichen der angegebenen Adresse einer am 24. ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1975, 811
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 11.10.1989 - IVa ZB 7/89
Einlegung und Begründung von Rechtsmitteln durch Telefax; Verschulden des …
Wenn die Post den am Freitag aufgegebenen Eilbrief erst am folgenden Dienstag zutrug, so war das ein völlig ungewöhnlicher Vorgang, auf den sich der Anwalt nicht einzustellen brauchte (BGH, Beschluß vom 3. Juli 1975 - III ZB 11/75 - VersR 1976, 88; der Beschluß vom 10. April 1975 - VII ZB 5/75 - VersR 1975, 811 betrifft die besonderen Verhältnisse an den Weihnachtsfeiertagen und ist daher hier nicht einschlägig). - LSG Sachsen-Anhalt, 11.06.2019 - L 8 AY 5/19
Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Versäumung der …
Es kann offen bleiben, ob der Auffassung uneingeschränkt zu folgen ist, dass bei einem Fristende nach Feiertagen, insbesondere Ostern, keine besondere Vorsicht in Bezug auf den fristgerechten Eingang von fristwahrenden Schriftsätzen geboten ist (vgl. zu einer zu fordernden besonderen Sorgfalt für die Weihnachtsfeiertage z.B. Bundesgerichtshof (BGH), Beschluss vom 10. April 1975 - VII ZB 5/75 -, juris).Zu der Frage einer notwendigen Überwachung des fristgerechten Eingangs eines Schriftsatzes bei einem Gericht bei einem Fristablauf am Ostermontag hat der Bundesfinanzhof (BFH) ausdrücklich offen gelassen, ob die Rechtsprechung der Beschluss des BGH vom 10. April 1975 (a.a.O.) übertragbar ist und die Aufgabe eines Schriftstücks zur Post an einem Gründonnerstag bei einem Fristende am Dienstag nach Ostern für ausreichend erachtet, um dem erforderlichen Sorgfaltsmaßstab zu genügen (vgl. BFH, Urteil vom 6. Juli 1989 - IV R 112/87 -, juris).
- BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 21/76
Kein Rechtsanwalt in der Abteilung "Berufsbildung" einer Industrie- und …
Andere im voraus zu erwartende und deshalb in die Berechnung der Laufzeit mit einzubeziehende mögliche Verzögerungen sind nicht ersichtlich (vgl. z.B. für die Zeit über die Weihnachtsfeiertage BGH, Beschluß vom 10. April 1975 - VII ZB 5/75 = VersR 1975, 811).
- BGH, 30.11.1992 - X ZR 57/92
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen verspätetem Eingang der …
Ob sich diese Grundsätze auch auf eine Aufgabe zur Post während der Feiertage übertragen lassen (vgl. dazu auch BGH, Beschl. v. 10.04.1975 - VII ZB 5/75, VersR 1975, 811, 812), bedarf demgemäß hier keiner abschließenden Erörterung. - BGH, 18.12.1991 - VIII ZB 37/91
Pflicht eines Prozessbevollmächtigten zur Sicherstellung des rechtzeitigen …
Mit einer Überschreitung der angegebenen Beförderungsdauer muß allenfalls in den hier nicht einschlägigen Fällen der Beförderung an Wochenenden (BGH…, Beschluß vom 11. Oktober 1989 - IVa ZB 7/89, BGHR ZPO § 233 Postbeförderung 2), in Zeiten regelmäßig auftretender Überlastung der Post, wie etwa in der Weihnachtszeit (BGH, Beschlüsse vom 15. Februar 1974 - V ZR 186/73, NJW 1974, 862, und vom 10. April 1975 - VII ZB 5/75, VersR 1975, 811), oder bei einer dem Rechtsmittelführer bekannten langen Postlaufzeit aus dem Ausland (BGH…, Beschluß vom 4. Oktober 1989 - IVb ZB 93/89, BGHR ZPO § 233 Postbeförderung 3) gerechnet werden. - BFH, 06.07.1989 - IV R 112/87
Ausgleich von Verlusten eines Ehegatten aus gewerblicher Tierzucht und …
Im Schrifttum wird unter Hinweis auf den Beschluß des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10. April 1975 VII ZB 5/75 (Versicherungsrecht - VersR - 1975, 811), wonach Wiedereinsetzung nicht zu gewähren ist, wenn eine Sendung am 24. Dezember eingeworfen wird und die Frist am 27. Dezember abläuft, die Auffassung vertreten, dasselbe müsse bei Einwurf am Ostersamstag und Fristablauf am Osterdienstag gelten (…Gräber / Koch, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 56 Anm. 24).